Fragen & Antworten
An dieser Stelle werden einige häufig gestellten Fragen beantwortet:
Warum muss ich am Telefon der Mitarbeiterin sagen, was mir fehlt?
Wir benötigen diese Angaben zur Planung unserer Untersuchungsabläufe und versuchen hierdurch Wartezeiten kurz zu halten; dennoch kann es aufgrund unvorhersehbarer Umstände zu Wartezeiten trotz Terminvereinbarung kommen.
Wie lange dauert es, bis ich einen Untersuchungstermin bekomme?
Laut kassenärztlicher Vereinigung ist der Landkreis Ravensburg nervenärztlich – neurologisch und psychiatrisch – überversorgt. Deshalb werden keine Neuzulassungen von Fachärzten genehmigt. In der derzeitigen gesundheitspolitischen Situation finden sich auch nur noch wenige Fachärzte, die sich niederlassen möchten, es gibt also leider viel mehr Nachfrage nach fachärztlicher Leistung als Angebot.
Dies bedeutet, dass es zu Wartezeiten bis zu Ihrem Untersuchungs- und Behandlungstermin kommen kann.
Wenn aber ein Notfall eintritt?
Unsere Mitarbeiterin werden sie gezielt nach bestimmten Symptomen fragen, wenn die Untersuchung danach unaufschiebbar erscheint, und die Situation als bedrohlich eingestuft wird, wird ein Notfalltermin vergeben.
Kann ich bei Ihnen Psychotherapie machen?
Nein, wegen der hohen Zahl der Patienten, die wir in beiden Fachgebieten versorgen, ist eine psychotherapeutische Behandlung bei uns nicht möglich. Wir beraten Sie aber gerne bei der Auswahl eines für Sie geeigneten Psychotherapeuten.
Muss ich einen Termin haben, wenn ich nur ein Rezept brauche?
Wiederholungsrezepte können sie telefonisch, schriftlich (bitte frankierten und an Sie adressierten Rückumschlag mitschicken) oder per Fax anfordern; einmal im Quartal muss jedoch ein Kontakt mit einem der Ärzte stattfinden.
Kann ich bei Ihnen eine Computer- oder Kernspintomographie meines Kopfes/meiner Wirbelsäule machen lassen?
Nein, es besteht aber eine enge Zusammenarbeit mit radiologischen Praxen in Memmingen, Kempten, Wangen und Ravensburg, dort werden diese Untersuchungen durchgeführt.
Kann ich nur mit Überweisung in Ihre Praxis kommen?
Wenn Sie sich bei Ihrem Hausarzt in ein so genanntes Hausarztmodell eingeschrieben haben, haben Sie sich Ihrer Kasse gegenüber verpflichtet, Fachärzte nur mit Überweisung Ihres Hausarztes aufzusuchen.
Auch in allen anderen Fällen empfehlen wir Ihnen, sich zunächst beim Hausarzt vorzustellen und – nach einer dortigen Erstabklärung - mit einer Überweisung in unsere Praxis zu kommen. Ihr Hausarzt wird Ihnen behilflich sein, uns die für die Untersuchung wesentlichen Angaben (Diagnosen, Vorbefunde, aktuelle Labordaten, etc.) zur Verfügung zu stellen, die sie bitte zum Termin mitbringen.